Energieberatung für Betriebe und Nichtwohngebäude – klare Ansätze für sinkende Energiekosten

Förderung der Energieberatung:

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungs-honorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab

 

(Stand 11/25)

Antragsberechtigt?:

Antragsberechtigt sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen mit begrenztem Energieverbrauch. Ich berate Sie gern dazu.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.