Energieberatung für Betriebe und Nichtwohngebäude – klare Ansätze für sinkende Energiekosten
Förderung der Energieberatung:
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungs-honorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab
(Stand 11/25)
Antragsberechtigt?:
Antragsberechtigt sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen mit begrenztem Energieverbrauch. Ich berate Sie gern dazu.
